Kein Gylphosat in Nideggen!

Mit einer Ablehnung der Wiederzulassung des Pflanzengifts Glyphosat hätte die EU ein klares Zeichen gegen die Industrialisierung der Landwirtschaft und für den Schutz der biologischen  Vielfalt sowie der Gesundheit der europäischen Bevölkerung setzen können. Nur durch die Stimme Deutschlands konnte die Wiederzulassung für Glyphosat durchgesetzt werden. Dies finden wir sehr bedauerlich und denken, dass dies nicht die Zustimmung vieler Menschen in Deutschland und auch nicht in Nideggen findet.
Dieses Pflanzengift steht für eine vollständig industrialisierte Landwirtschaft, die nur auf Effizienz setzt und der die Gesundheit der Menschen gleichgültig zu sein scheint. Die Krebsforschungsagentur der WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat dieses meistgespritzte Pestizid der Welt als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Dies sollte für alle ein nicht zu überhörendes Warnsignal sein. Zudem trägt Glyphosat maßgeblich zum katastrophalen Artensterben in der Agrarlandschaft bei und gerade in Nideggen sind hier erste Ansätze von Sensibilität zu erkennen.

Dies veranlasst uns dazu folgende Fragen an die Verwaltung zu stellen:

1. In welchem Mengenumfang wurden glyphosathaltige Herbizide seit 2013 im Auftrag der Stadt Nideggen direkt oder von Dienstleistern auf Grünflächen, Verkehrsbereichsflächen, Sport-  und Spielflächen oder auf anderen kommunalen Flächen in öffentlicher Nutzung insgesamt und soweit möglich nach Nutzungsbereichen aufgeschlüsselt ausgebracht?
2. Welche Mengen an Pflanzenschutzmitteln insgesamt wurden seit 2013 im Auftrag der Stadt Nideggen direkt von Mitarbeitern kommunaler Ämter sowie Betriebe oder indirekt von Dienstleistern auf öffentlich genutzten kommunalen Flächen ausgebracht. Die Mengen bitten wir möglichst aufschlüsseln nach Wirkstoffen und Einsatzbereichen?
3.Welche Maßnahmen hat die Verwaltung durchgeführt bzw. geprüft, um die ausgebrachten Pestizidmengen zu reduzieren u.a. durch nicht den Einsatz nicht-chemischer Methoden?

Alles dies veranlasst uns folgendes zu beantragen:
1. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Nideggen wird nicht mehr gestattet.
2. Der Einsatz von Glyphosat auf landwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Nideggen wird nicht gestattet. Auf sonstige Pflanzenschutzmittel soll soweit wie möglich verzichtet  werden.
3. Der Einsatz von Neonikotinoiden sowie sonstigen bienengefährlichen Mitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Nideggen wird nicht gestattet.
4. Zum Boden- und Klimaschutz werden die Ausbringung von Klärschlamm und der Umbruch von Grünland zu Ackerland auf landwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Nideggen nicht gestattet.
5. Ebenso spricht sich die Stadt Nideggen gemäß den Prinzipien des ökologischen Landbaus aktiv gegen den Einsatz von mineralischen Düngemitteln („Kunstdünger“), insbesondere  Stickstoffdüngern auf ihren Pachtflächen aus. Zur Ertragssicherung erforderliche Düngemittel sind auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu begrenzen.

6. Vorhandene Feldgehölze (Hecken und Einzelbäume) sollen aufgrund ihrer Biotopfunktion durch die Pächter der Stadt Nideggen erhalten werden.
7. Die Grundsätze des ökologischen Land- und Gartenbaus werden in neu abzuschließende Pachtverträge der Stadt Nideggen aufgenommen.
Da die jetzigen Pächter weitestgehend ohne wirtschaftliche Einbußen die ökologischen Kriterien erfüllen können, werden die bestehenden Verträge sofort ergänzt, bzw. spätestens bei Vertragsverlängerung. Die Pächter erhalten Gelegenheit, zu den Vertragsnachträgen Stellung zu nehmen.
8. Die Stadt Nideggen verpflichtet sich den Prinzipien des ökologischen Gartenbaus folgend zur Einrichtung eines Streusalzmonitorings des städtischen Winterdienstes, um die Aufwandsmengen des pflanzen- und bodenschädlichen Salzes und in der Folge den Einsatz von Bodenhilfsstoffen und Düngern im Straßenbegleitgrün zu minimieren.
9. Die Stadt Nideggen tritt dem Verbund „Kommunen für biologische Vielfalt“ bei, um sich mit anderen engagierten Kommunen besser austauschen zu können.
10. Die Stadt Nideggen behält sich das Recht vor, selbständig Stichproben zur Kontrolle der gefassten Grundsätze durchführen zu lassen und sich Untersuchungsergebnisse von anderen Behörden vorlegen zu lassen.
11. Die Verwaltung der Stadt Nideggen teilt bis zum Ende des Jahres 2018 mit, wie viele Verträge entsprechend den obigen Bedingungen geändert wurden.

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