Baumschutzsatzung

Die Stadt Nideggen verfügt nicht, wie viele andere Kommunen in NRW vor allem
im Kreis Düren, über eine Baumschutzsatzung.

Die Baumschutzsatzung ist durch § 29 BNatSchG und in NRW durch § 49 LNatSchG
möglich in Verbindung mit § 7 GO NRW.
Antrag:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Nideggen beantragt, dass
die Stadt Nideggen eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes erlässt.
Dazu möge die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umwelt eine entsprechende Satzung zur Beschließung
vorlegen.
Begründung: Eine ausführliche Begründung erfolgt in der Sitzung.


Beschluss

aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt
der Stadt Nideggen am Dienstag, den 04.05.2021, 19:00 Uhr

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt den Tagesordnungspunkt auf die nächste
Sitzung zu vertagen.
Beschluss: Mehrheitlich angenommen mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen

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