Dachbegrünung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zu beschließen, dass alle möglichen städtischen Dachflächen begrünt werden.
Begründung:
„Unter den ökologischen Baumaßnahmen gewinnt die Bepflanzung von flachen oder wenig geneigten Dachflächen zunehmend an Bedeutung. Im Gegensatz zu der häufig geäußerten Befürchtung, dass durch die Begrünung Gebäudeschäden hervor-gerufen werden könnten, tragen begrünte Dächer bei fachgerechter Ausführung eher zum Schutz der Gebäude bei. Ähnlich wie die Fassadenbegrünung bietet die Dachbegrünung vielfältige ökologische Vorteile. Begrünte Dächer eröffnen Pflanzen und Tieren neue Lebensräume und tragen so zur Biotopanreicherung bei. Darüber hinaus verbessern sie das örtliche Mikroklima, wirken temperaturausgleichend und schalldämmend. Nicht zuletzt sind sie auch aus ästhetischen Gesichtspunkten interessant.“ So heißt es in einem Maßnahmenblatt der Landwirtschaftskammer.
Hinweisen möchten wir zur Arbeitserleichterung der Verwaltung und zur Untermauerung unseres Antrages ebenfalls auf das Gründachkataster NRW, welches seit dem 15.04.2021 online ist und der erweiteren Möglichkeit direkt auf das Solarkataster NRW zuzugreifen, um dort den möglichen Solarertrag sofort mitberechnen zu können.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung legt zur nächsten Sitzung ein Gesamtverzeichnis aller möglichen städtischen Gebäude vor, die aufgrund der Dachneigung für ein Gründach geeignet sind.
2. Die Umsetzung der Dachbegrünung erfolgt unter Einbeziehung möglicher staatlicher Fördermittel.
3. Die Verwaltung prüft die mögliche Reduzierung der Niederschlagswassergebühr für private Haushalte mit begrünten Dachflächen bezüglich des Retentionspotenzial bei Starkregen sowie dem jährlichen Niederschlagsrückhalt.
4. Die Niederschlagswassergebühren werden entsprechend angepasst.


Beschluss

aus der 3. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Nideggen
am Dienstag, den 18.05.2021, 19:00 Uhr

Auf Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN beschließt der Ausschuss wie folgt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung ein Gesamtverzeichnis aller
möglichen städtischen Gebäude vor, die aufgrund der Dachneigung für ein Grün-
dachgeeignet sind.
2. Die Umsetzung der Dachbegrünung erfolgt unter Einbeziehung möglicher staat-licher
Fördermittel
3. Die Verwaltung prüft die mögliche Reduzierung der Niederschlagswassergebühr für
private Haushalte mit begrünten Dachflächen bezüglich des Retentions-potentials bei
Starkregen sowie dem jährlichen Niederschlagrückhalt.
4. Die Niederschlagswassergebühren werden entsprechend angepasst.
Beschluss: Der o. a. Antrag wird mit 7-Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen und 3-Enthaltungen
mehrheitlich abgelehnt.

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