Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher

Begründung:
Der Ausbau der erneuerbaren Energien leistet einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der städtischen Klimaziele. In Anbetracht der 90%igen Förderquote ist zudem von einer höheren Wirtschaftlichkeit auszugehen.


Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend dem Förderprogramm für
Systeme aus Photovoltaik-Dachanlagen und Batteriespeichern auf Gebäude im
städtischen Eigentum einen Förderantrag zu stellen, insbesonde für das
kommunale Gebäude am Eschauel. Weiterhin soll geprüft werden, ob auch die
Gebäude im Wildpark Schmidt und das Rathaus einbezogen werden können,
um die maximale Fördersumme von 350.000 € vollständig nutzen zu können.
Der Eigenanteil von 10 % der Fördersumme ist im kommenden Haushalt
einzuplanen.

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