Antrag auf Zuleitung des Jahresabschluss der Stadt für 2021

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nideggen möge beschließen:

Der Rechnungsprüfungsausschuss fordert den Bürgermeister auf den Jahresabschluss 2021 dem Rat zuzuleiten damit dieser den Jahresabschluss zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zuständigkeitshalber weiterleiten kann.

Gründe:
In Paragraf 95 GO NRW heißt es, der Entwurf des Jahresabschlusses und der Lage und des Lageberichts wird vom Kämmerer aufgestellt und den Bürgermeister zu Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Das Rechnungsjahr 2021 der Stadt Nideggen endete am 31.12.2021. Am 31.3.2022 waren drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres verstrichen. Demnach hätte der Jahresabschluss dem Rat am spätestens 1.4.2022 zur Feststellung vorliegen müssen. Der Jahresabschluss 2021 liegt bisher nicht vor. Gründe hierfür wurden dem Rat durch den Bürgermeister bisher nicht mitgeteilt.
Der Umstand, dass der Jahresabschluss 2020 noch nicht festgestellt ist, hindert nicht die Vorlage des nachfolgenden Jahresabschlusses, da das vorläufige noch nicht festgestellte Ergebnis ohne weiteres dem folgenden Jahresabschluss vorangestellt werden kann, auch wenn es noch nicht abschließend geprüft ist. Die Korrektur des vorgelegten Jahresabschlusses ist eher die Ausnahme als die Regel. Die bisher eingetretenen Verzögerungen sind jedoch weniger dem Umstand geschuldet, dass derzeit rechtlich überprüft wird, wie die Prüfung durch den Rechnungsprüfungausschuss zu erfolgen hat, denn dem Umstand, dass der Jahresabschluss 2020 erst mit etwa neunmonatiger Verspätung im Dezember 2021 vorgelegt worden ist. Es muss im Interesse aller sein, den immensen zeitlichen Nachlauf der bis hierhin entstanden ist, möglichst zu verkürzen. Dazu erscheint es dienlich den Jahresabschluss 2021 zeitnah vorzulegen, da der zeitliche Nachlauf sich ansonsten fortwährend kumulieren würde. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber mit den von ihm festgelegten Fristen grundsätzlich einen Prüfungszeitraum für den Rechnungsprüfungsausschuss von annähernd neun Monaten vorsieht, nämlich zwischen dem Zeitpunkt der Vorlage, hier spätestens der 30. März des Folgejahres und dem spätesten Zeitpunkt der Feststellung durch den Rat am 31. Dezember des Folgejahres. Dieser Zeitraum darf nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90 die Grünen nicht über die Gebühr durch eine verspätete Vorlage verkürzt werden, die im Zweifel dazu führt, dass die Prüfung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt werden kann. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nideggen macht durch den gefassten Beschluss deutlich, dass er trotz aller Umstände daran festhält, den Jahresabschluss für das Jahr 2021 so zeitig dem Rat der Stadt Nideggen geprüft vorzulegen, dass diesem noch die Möglichkeit bleibt, den Jahresabschluss gesetzeskonform zum 31.12.2022 zu beschließen.

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