Der Klimareport der Vereinten Nationen (sog. IPCC-Report) hat den menschgemachten Klimawandel als wissenschaftlich unbestreitbar dargelegt. Die Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen liegt im Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen, aber auch bei Städten und Gemeinden.
Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland haben bereits Projekte zum Klimaschutz in die Wege geleitet, wie z.B. die Stadt München, die sich verpflichtet hat, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 50 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren.
Die Deutsche Umwelthilfe zeichnet jährlich Kommunen unterschiedlicher Größen für ihr Engagement zum Klimaschutz aus. Sieger bei den Kommunen bis 20.000 Einwohnern war zuletzt die Gemeinde Wettenberg (12.000 Einwohner) in Hessen. Auch die Stadt Nideggen sollte die ihr möglichen Beiträge zum Klimaschutz ermitteln und leisten.
Aus diesem Grund beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Nideggen, dass der Rat der Stadt Nideggen als Beitrag Nideggens zur Verhinderung der drohenden Klimakatastrophe im Einzelnen folgende Maßnahmen beschließt sowie mittel- bzw. langfristige Zielsetzungen:
Der Rat der Stadt setzt zum Ziel sich mit den nachfolgenden 20 Punkte-Programm den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen und auf öffentlichen Flächen in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern.
-
Die Stadt Nideggen informiert die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen. Die Verwaltung informiert auch über das Projekt „Pendlernetz“ des Landes NRW.
-
Die Stadt Nideggen wird wiederkehrenden Kostenbescheiden an die Bürgerinnen und Bürger Informationen zu möglichen Energie- und Kosteneinsparungen beilegen. Die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates und der Verwaltung werden bemüht sein, die Umsetzung dieses Begehrens auch im Wasserleitungszweckverband Gödersheim zu erreichen. Informiert werden soll auch über die Möglichkeiten zur Energieberatung.
-
Die Verwaltung überprüft, welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Nideggen durchführbar sind und legt einen Bericht zur Beratung bis zur letzten Sitzung dieses Ausschusses in 2007 vor.
-
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, den kommunalen Fuhrpark umweltfreundlicher zu gestalten. Sie legt dar, ob und in welchem Umfang Neuanschaffungen / Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zum Klimaschutz erfolgen können. Eine Auflistung der kommunalen Fahrzeuge und deren Schadstoffklasse wird zur Sitzung vorgelegt.
-
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Beschaffungsverwaltung soweit möglich, Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion einzukaufen. Bei Elektrogeräten werden nur noch Geräte der Energieeffizienzklasse A+(+) erworben.
-
Die Stadt Nideggen berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).
-
Die Verwendung von Energiesparlampen führt zu erheblichen Energie- und Kosteneinsparungen. In allen kommunalen Einrichtungen sind daher künftig – soweit nach Art der konkreten Beleuchtung möglich – Energiesparlampen zu verwenden.
-
Die Verwaltung der Kommune nutzt Schaltleisten um den nicht notwendigen Standby-Betrieb von Geräten weitestgehend auszuschließen. Die Leisten sind zudem bedienerfreundlich anzubringen.
-
Bei Einrichtung oder Erneuerung von PC-Räumen in Schulen wird, soweit nicht vorhanden, ein zentraler Notaus-Taster installiert, der nach der Benutzung dazu dient, alle PCs vom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden.
-
Die Verwaltung wird beauftragt die von der Energie Agentur NRW angebotene so genannte „E-fit“ Woche zu nutzen. Im Zuge dieser Maßnahme werden in jedem Gebäude Energiebeauftragte benannt, die Ansprechpartner für die Kollegen und Kolleginnen sind und die Umsetzung der erarbeiteten Einsparmaßnahmen (Benutzung von schaltbaren Steckerleisten, Tipps zur richtigen Belüftung, usw.) begleiten.
-
Die Verwaltung soll einen CO2-Emissionsbericht für Nideggen erarbeiten. Sie soll darauf aufbauend dem Rat jährlich eine CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Nideggen geschehen ist.
-
Im Rahmen eines gemäß § 4c BauGB durchzuführenden Monitorings der Bauleitplanung skizziert die Verwaltung auch durch Verwendung von moderner Technik eingesparte CO2-Emissionen gegenüber alten Technikstandards.
-
Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.
-
Die Bauleitplanung soll künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (etwa Geothermie) verlangen. Die Verwaltung möge zum Überblick darlegen, in welchen bisherigen Bauleitplanungen dieses ansatzweise erfolgt ist.
-
Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von künftigen Bauleitplänen oder Änderungen der bestehenden Bauleitplanung stets darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungen erfolgen.
-
Die Nutzung der Dächer der öffentlichen Gebäude für Solarthermie und Photovoltaik wird dadurch verbessert, dass die Verwaltung eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der städtischen Gebäude, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen, erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Der Rat begrüßt die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Kommune sowie im Wege des Contractings mit Dritten.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, Energieleitlinien zu erarbeiten, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne der rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, Regenerativen Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik, Wassereinsparung, Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten.
-
Die Kommune vereinbart in den Kaufverträgen für kommunale Grundstücke durch Private einen erhöhten Wärmeschutz und eine emissionsarme Wärmeversorgung als Anforderung an die Neubauten.
-
Die Stadt Nideggen führt Gespräche mit den örtlichen Kreditinstituten, um eine Bürgeraktie oder einen Bürgerfonds für erneuerbare Energien aufzulegen. Dieser Bürgerfonds kann für Energiesparmaßnahmen benutzt werden, die keinerlei andere Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten (der KFW) erhalten, weil sie die Vorgaben nicht erfüllen.
-
Die Verwaltung wird beauftragt einen Energieeffizienzbericht über die städtischen Gebäude vorzulegen. Dieser stellt dar, wie gut die Gebäude gedämmt sind und wo Verbesserungspotentiale bestehen. Die Verwaltung stellt auch dar, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung möglich sind und ob Finanzierungen von Maßnahmen durch das Bundesprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude bezuschusst werden können. Sie stellt zusätzlich dar, wo Sanierungsmaßnahmen mittelfristig betriebswirtschaftlich sind und daher nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement wegen ihrer Wirtschaftlichkeit (geringerer Energieverbrauch) durch die Aufnahme von Krediten (aus dem KfW-Kommunalkreditprogramm) finanzierbar sind.