Masterarbeit zum Ehrenmal in Schmidt
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus hat in der Sitzung vom 04.02.2020 mit Mehrheit beschlossen beim Umgang mit dem Ehrenmal in Schmidt nicht die Empfehlungen der zuvor eingeladenen Fachleute aufzugreifen, sondern in Zusammenarbeit mit der Ruhr Universität Bochum die Ergebnisse einer Masterarbeit abzuwarten. Aufgrund der pandemischen Situation hat sich der Beginn der Masterarbeit verzögert. In der Sitzung am 01.12.2020 teilten Sie mit, dass die Arbeit im September begonnen wurde.
Wir bitten um Vorstellung der Arbeit, aufgrund der anhaltenden pandemischen Situation auch gern per Videoschaltung in der Sitzung des Ausschusses für Ehrenamt, Denkmal und Tourismus am 23.03.2021.
Beschluss
Anträge der Fraktionen MfN und Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Umgang mit dem sogenannten Denkmal in Schmidt
Drucksache-Nr.: BVL-21/2020 1. Ergänzung
Aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Ehrenamt, Denkmal und Tourismus der Stadt Nideggen
am Dienstag, den 20.07.2021, 19:00 Uhr
Zu diesem TOP hat um 18:00 Uhr unter Begleitung des eingeladenen Herrn Jun. Prof. Bunnenberg
von der RUB eine Ortsbegehung am sogenannten Denkmal stattgefunden.
Herr Bunnenberg begleitete auch die intensive Diskussion bis hin zu folgendem
Beschlussvorschlag:
Herr Fritsch fasst das Meinungsbild der intensiven Diskussion in folgendem Antrag zusammen:
1. Die Tafel wird entfernt
2. Der Rest des Steines bleibt ansonsten unverändert stehen
3. Die Tafel wird IP Vogelsang zu Verfügung gestellt
4. Am Rande der Anlage wird ein Text angebracht, indem nur der Zeitpunkt der Aufstellung, des
ursprünglichen Denkmals und der Verbleib der Tafel erwähnt wird. Dieser Text wird bis zur
nächsten Ratssitzung vom BM entworfen und mit den Fraktionen abgestimmt.
Außerdem beantragte er für seine Fraktion eine namentliche Abstimmung. Bündnis 90/DIE GRÜNEN
unterstützten diesen Antrag. Der Ausschussvorsitzende ließ dann namentlich wie folgt abstimmen:
Der Ausschuss erarbeitet nach durchgeführter Beratung und Diskussion mit dem Vortragenden eine
entsprechende Beschlussfassung.
Beschluss: mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einstimmig angenommen
Am 06.08.21 wurde das Denkmal entgegen des Beschlusses vom 20.07.21 ohne Absprachen entfernt. Deshalb stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Nideggen folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Der Ausschuss möge feststellen, dass das in Nideggen-Schmidt abhanden
gekommene Denkmal geschmacklos, überflüssig und wertlos war.
Aus diesem Grund geht der Rat der Stadt Nideggen davon aus, dass es sich um eine
geringwertige Sache im Sinne des § 248a StGB (Strafgesetzbuch) „Diebstahl
geringwertiger Sachen“ handelt und die Strafverfolgung unter dem Vorbehalt eines
Strafantrages steht. Die Stadt Nideggen verzichtet auf einen solchen Strafantrag,
sofern die Täter eine Kostenübernahmeerklärung für die Kosten abgeben, die der
Stadt Nideggen bei der Behebung der verursachten Schäden entstehen werden.
Trotzdem missbilligt der Ausschuss die eigenmächtige, ohne Wissen der Verwaltung
getätigte Entfernung des Steins durch Dritte.
Der Ausschuss beauftragt den Bürgermeister Herrn Schmunkamp den Beschluss
BVL-21/2020. 1. Ergänzung umzusetzen, welcher vom Ausschuss einstimmig
getroffen wurde.
a. Die Tafel wird entfernt
b. Der Rest des Steines bleibt ansonsten unverändert stehen
c. Die Tafel wird IP Vogelsang zu Verfügung gestellt
d. Am Rande der Anlage wird ein Text angebracht, indem nur der Zeitpunkt der
Aufstellung, des ursprünglichen Denkmals und der Verbleib der Tafel erwähnt wird.
Dieser Text wird bis zur nächsten Ratssitzung vom Bürgermeister entworfen und mit
den Fraktionen abgestimmt.
Der Ausschuss fordert Bürgermeister Schmunkamp auf, seine Behauptung: „Den
Ausschussmitgliedern musste bewusst sein, dass dieser Stein nicht im Eigentum der
Stadt Nideggen war, ..“ zu widerrufen.
Begründung:
Sollte keine Erklärung im Hinblick auf die Wertlosigkeit der Sache abgegeben werden, so
wäre eine Strafverfolgung wegen § 242 StGB und weiterer Delikte die unweigerlich von der
Stadt Nideggen nicht mehr zu beeinflussende Folge (Offizialklagedelikt).
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht aus mehreren Gründen davon aus, dass sich
das entwendete Denkmal im Eigentum der Stadt Nideggen befand.
Hierfür spricht insbesondere, dass das Denkmal baulich fest mit dem Grundstück verbunden
war. Bauten und fest verbundene Teile gehören zum Grundstück und stehen somit im
Eigentum des Grundstückseigentümers (§ 94, 946 BGB).
Für abweichende schriftliche Vereinbarungen gibt es keine belegbaren Hinweise. Entgegen
der Darstellung des Bürgermeisters gibt es Nichts, was die Fraktionen schon immer gewusst
haben müssten. Andernfalls wäre dies mit Sicherheit in der ausführlichen Diskussion
vorgetragen worden.
Die dem Bauwerk zugedachte Funktion als Denkmal manifestiert zudem die Tatsache, dass
es nach der Absicht aller Beteiligten – auch der vermeintlichen Eigentümer – dauerhaft dort
verbleiben sollte. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Ausschusses mussten alle
Ausschussmitglieder der Rechtslage entsprechend davon ausgehen, dass sich das Bauwerk
im Eigentum der Stadt Nideggen befand.
Ferner geht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN davon aus, dass, sofern sich Platte und
Stein nicht im Eigentum der Stadt Nideggen befunden hätten, dies im Verlauf der Diskussion
der letzten Jahre von der Verwaltung zu erwähnen gewesen wäre.
Spätestens in der letzten Sitzung des Ausschusses für Ehrenamt, Denkmal und Touristik
hätte ein entsprechender Hinweis erfolgen müssen, sofern der Verwaltung nur die geringsten
Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, dass sich das Bauwerk nicht im Eigentum der Stadt
befunden hätte.
Da dies nicht geschah, geht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN davon aus, dass es
hinsichtlich der gesetzlich geregelten Eigentumsverhältnisse keinerlei Zweifel gab und das
Denkmal im Eigentum der Stadt Nideggen stand.
Wir gehen daher davon aus, dass es tatsächlich keine Anhaltspunkte dafür gab und gibt, die
von vom Bürgermeister abgegebenen Erklärungen auf einer rechtswidrigen Eigenmächtigkeit
fußen.
Ihre Angaben sowohl in Ihrem Schreiben an die Fraktion MfN, also auch Ihre Äußerungen in
dem von der MfN zitierten Facebook-Eintrag sind schlicht unhaltbar.
Die vermeintlichen Erklärungen werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Wir fordern
den Bürgermeister auf, die Versuche einzustellen, dass eigenmächtige und rechtswidrige
Handeln der Täter mit Unwahrheiten zu decken und die Rechte der Stadt zu wahren und
durchzusetzen, sowie die gefassten Beschlüsse uneingeschränkt umzusetzen.
Anträge der Fraktionen MfN und Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Umgang mit dem sogenannten Denkmal in Schmidt
Ausschuss für Ehrenamt, Denkmal und Tourismus 08.09.2021
Sitzungsvorlage BVL-21/2020 2. Ergänzung
Mitteilung:
Am 20.07.2021 erging die Beschlussfassung zum weiteren Umgang mit dem Ehrenmal. In
der Folge des Beschlusses hat die Verwaltung den Stifter und Eigentümer darüber informiert
und die aus der Anlage ersichtlichen Reaktionen erhalten.
Der Eigentümer hat einer Veränderung des Ehrenmals nach Rücksprache auch mit den
entsprechenden Ansprechstellen der Veteranen aus den USA nicht zugestimmt und diesen
entsprechend durch eine Fachfirma aus dem öffentlichen Raum entfernen lassen. Die
Mitteilung darüber erreichte die Verwaltung erst nach Durchführung.
Aufgrund der tatsächlichen Nicht-Umsetzbarkeit des Beschlusses sollte dieser Ausschuss
sich nun Gedanken machen, inwiefern der beschlossene Wille, diesem „Versöhnungsort“
ein Gesicht und eine Wertigkeit zu geben, nun umgesetzt werden kann.
Dazu bedarf es aus Sicht der Verwaltung der weiteren fachkundigen Unterstützung, so dass
Herr Jun. Prof. Bunnenberg angefragt wurde, ob er für diese Diskussion digital an der
Sitzung teilnehmen könnte. Die Zusage kann er noch nicht geben, wird der Verwaltung aber
mitteilen, wenn es klappt.
Der Ausschuss wird gebeten, die entsprechenden Möglichkeiten von einem
Erklärungsschild bis hin zu einem neuen Erinnerungsobjekt zu diskutieren und
entsprechende Beschlussvorschläge zu erarbeiten.
Klärung des Eigentumsverhältnisses
Mitteilung:
Die Vorlage basiert auf dem anbei gefügten Antrag inkl. Begründung. Die Verwaltung führt
wie folgt aus:
1. Als Eigentümer sieht die Verwaltung den Stifter des Ehrenmals
2. Der Stifter wurde über den Beschluss informiert, siehe Anlage
3. Zum Eigentumsverhältnis wird wie folgt ausgeführt:
Es ist zunächst festzustellen, dass der Verwaltung keine vertraglichen Vereinbarungen oder
Absprachen zu dem Ehrenmal bekannt sind.
Nach dem BGB gehört einem Grundstückseigentümer eine Sache, wenn diese fest mit dem
Grundstück verbunden ist. Das Ehrenmal selbst war nicht fest mit dem Grundstück
verbunden, sondern stand auf einer Grundkonstruktion und wurde aufgrund des
Gewichtes/Schwerkraft nicht verschraubt. Da die Tafel nicht fest mit dem Untergrund
verbunden war ist ein Eigentumsübergang nicht erfolgt.
In der Regel verschenken Künstler ihr Kunstwerk auch nicht, da sie dann
Einflussmöglichkeiten, auch zur Standortfrage, verlieren; derartige Kunstwerke werden
grundsätzlich als Dauerleihgabe vergeben, sodass der Künstler Eigentümer bleibt und der
Begünstigte (hier Stadt Nideggen) lediglich Besitzer ist. Daher auch hier die Duldung durch
die Stadt. Der Stifter hat die fehlende Schenkung bspw. auch per Mail bestätigt, siehe
Anlage. Demnach ist eine Eigentumsübertragung aus Sicht der Verwaltung nicht eingetreten.
Da der Altbürgermeister aus dem Aufstellungsjahr ebenfalls keine Erinnerungen hat (siehe
Anlage), versucht die Verwaltung den damalig verantwortlichen Ortsvorsteher zu diesem
Umstand noch einmal zu befragen und herauszufinden, ob es eine ausgesprochene
Dauerleihgabe oder Schenkung war.
Nach alldem ist auch ohne das Ergebnis der Befragung des Ortsvorstehers von damals ein
Eigentumsübergang an die Stadt zu verneinen.
Anträge der Fraktionen MfN und Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Umgang mit dem sogenannten Denkmal in Schmidt
Ausschuss für Ehrenamt, Denkmal und Tourismus 08.09.2021
Sitzungsvorlage MVL-81/2021
Mitteilung:
Am 20.07.2021 erging die Beschlussfassung zum weiteren Umgang mit dem Ehrenmal. In
der Folge des Beschlusses hat die Verwaltung den Stifter und Eigentümer darüber informiert
und die aus der Anlage ersichtlichen Reaktionen erhalten.
Der Eigentümer hat einer Veränderung des Ehrenmals nach Rücksprache auch mit den
entsprechenden Ansprechstellen der Veteranen aus den USA nicht zugestimmt und diesen
entsprechend durch eine Fachfirma aus dem öffentlichen Raum entfernen lassen. Die
Mitteilung darüber erreichte die Verwaltung erst nach Durchführung.
Aufgrund der tatsächlichen Nicht-Umsetzbarkeit des Beschlusses sollte dieser Ausschuss
sich nun Gedanken machen, inwiefern der beschlossene Wille, diesem „Versöhnungsort“
ein Gesicht und eine Wertigkeit zu geben, nun umgesetzt werden kann.
Dazu bedarf es aus Sicht der Verwaltung der weiteren fachkundigen Unterstützung, so dass
Herr Jun. Prof. Bunnenberg angefragt wurde, ob er für diese Diskussion digital an der
Sitzung teilnehmen könnte. Die Zusage kann er noch nicht geben, wird der Verwaltung aber
mitteilen, wenn es klappt.
Der Ausschuss wird gebeten, die entsprechenden Möglichkeiten von einem
Erklärungsschild bis hin zu einem neuen Erinnerungsobjekt zu diskutieren und
entsprechende Beschlussvorschläge zu erarbeiten.
Wissensvermittlung zum Denkmal in Schmidt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Nideggen stellt den Antrag, dass
zur Wissensvermittlung zum Denkmal in Nideggen, Ortsteil Schmidt die Verwaltung aus den
Audioaufnahmen der Stellungnahme von Herrn Professor Bunnenberg der RUB im
Ausschuss für Ehrenamt, Denkmal und Tourismus am 20.07.2021 eine ausführliche
Zusammenfassung der Aussagen des Sachverständigen erstellt. Diese Zusammenfassung
soll nach Absprache mit Herrn Professor Bunnenberg dazu dienen, die Öffentlichkeit über
dieses „Denkmal“ umfassend und wissenschaftlich gesichert zu unterrichten.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung des Ausschusses.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erstellt anhand der Audioaufzeichnung der Aussagen des Herrn Professor.
Bunnenberg in der Sitzung vom 20.07.2021 eine Zusammenfassung. Diese wird vor Veröffentlichung
Herrn Professor Bunnenberg zur Korrektur vorgelegt. Nach Freigabe erfolgt die
Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Nideggen und im amtlichen Mitteilungsblatt.
Erinnerungstafeln, Denkmäler und Ähnliches
im öffentlichen Raum
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Nideggen stellt den Antrag, dass
künftig keine Erinnerungstafeln, Denkmäler und Ähnliches ohne Genehmigung der
Verwaltung und Kenntnisnahme durch das zuständige Gremium des Rates auf kommunalen
Flächen aufgestellt, bzw. errichtet werden dürfen.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung des Ausschusses.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt künftig für die Aufstellung von Erinnerungstafeln, Denkmälern
oder dergleichen im öffentlichen Raum in einem ordentlichen Antrags- und
Genehmigungsverfahren zu etablieren.
Beschluss
Ausschuss für Ehrenamt, Denkmal und Tourismus 08.09.2021
Sitzungsvorlage MVL-81/2021
Sachverhalt:
Dem Inhalt des anbei gefügten Antrages kann die Verwaltung nur beipflichten und würde
lediglich die Bezeichnung „öffentlicher Raum“ in städtische Liegenschaften ändern, da die
Stadt Nideggen nicht Eigentümerin aller im öffentlichen Raum befindlichen Grundstücke ist.
Demnach hier folgender Alternativbeschlussvorschlag:
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird die Verwaltung beauftragt künftig
die Aufstellung von Erinnerungstafeln, Denkmälern oder dergleichen auf städtischen
Grundstücken in einem ordentlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren zu etablieren.
Veranstaltung zu den Kriegsgeschehnissen im Hürtgenwald
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Nideggen stellt den Antrag, dass
die Forschungsergebnisse von Herrn Professor Rass der Universität Osnabrück zu den
Kriegsgeschehnissen im Hürtgenwald in einer öffentlichen Veranstaltung in Nideggen im
Ortsteil Schmidt ebenfalls vorgestellt werden. Die entscheidenden Kriegshandlungen und
Kämpfe erstreckten sich nicht nur auf das Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald, sondern auch
wesentlich auf Ortsteile vom heutigen Nideggen-Schmidt.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung des Ausschusses.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt nach Abschluss und Veröffentlichung der Forschungsarbeit
von Prof. Rass im Nideggener Ortsteil Schmidt eine öffentliche Veranstaltung mit an der
Forschungsarbeit beteiligten Personen durchzuführen und diese im Vorfeld über die
Mitteilungsverteiler der Stadt bekanntzugeben.
Die Mitglieder des zuständigen Ausschusses sind zu dem Termin einzuladen.
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