Global denken – lokal handeln“. Dieses Motto ist für uns GRÜNE noch immer aktuell. In Nordrhein-Westfalen stehen wir in diesem Jahr gleich vor zwei wichtigen Weichenstellungen: Bei den Kommunal- und bei den Europawahlen geht es um Richtungsentscheidungen.
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Wir GRÜNE stehen für eine pro-europäische Politik, auch weil der GRÜNE Wandel nur international erfolgreich sein kann. Europa wird bei diesen Wahlen doppelt herausgefordert: Von schlechter Politik, für die Nachhaltigkeit ein Fremdwort ist. Und von populistischen Feinden der Europäischen Einigung. Wir werden die Europawahlen nutzen, um für ein europäisches Deutschland zu streiten, das weiß wo seine Zukunft liegt: In einem demokratischen, solidarischen und ökologischen Europa. Wir wissen aber auch, dass entscheidende Weichen vor Ort gestellt werden. GRÜNE Kommunalpolitik ist die Basis für eine nachhaltige Politik und demokratische Teilhabe. Dabei reicht das Spektrum von konkreten Projekten und Konzepten im Bereich des Klimaschutzes bis hin zu einem Zusammenleben, das die unterschiedlichsten Menschen vor Ort in den Kommunen zusammenführt und das sie gemeinsam gestalten. Mit dieser kommunalpolitischen Erklärung wollen wir auf die Bedeutung der Europawahl auch für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hinweisen und die zentralen Themen unserer Wahlkampagne vorstellen. Diese wurden in einer breit angelegten Umfrage von unseren Kreisverbänden als die zentralen GRÜNEN kommunalpolitischen Herausforderungen bestimmt. Über diese Themen hinaus werden wir selbstverständlich in unseren GRÜNEN Kommunalwahlprogrammen ein breites programmatisches Spektrum für unsere Wähler*innen abdecken und GRÜNE Antworten und Konzepte für die Entwicklungsperspektiven unserer Städte und Gemeinden anbieten.
Im Sinne eines Europa der Regionen ist auch die interkommunale Zusammenarbeit eine große Chance für mehr Effizienz und eine Verbesserung der Qualität von Leistungen. Wir GRÜNE fördern in der Landespolitik die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit, sei es beispielsweise über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen oder über die Gründung von Zweckverbänden. Die kommunal verfassten Landschaftsverbände erfüllen zahlreiche überörtliche kommunale Aufgaben und sind wichtige Bindeglieder zwischen den Kommunen. Den Regionalverband Ruhr entwickeln wir durch die Novelle des RVR-Gesetzes als Klammer für die Metropolregion Ruhr weiter. Weitergehenden Bedarf für regionale Kooperationen in NRW werden wir prüfen.
Europäische Politik – Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten
Für viele Menschen ist Europa eine abstrakte Idee und hat mit dem täglichen Leben wenig zu tun. Dabei betreffen die Regeln, die in Brüssel debattiert und beschlossen werden, jeden Einzelnen von uns. Zum Beispiel wenn es um die kommunale Daseinsvorsorge geht. Gerade in diesem Bereich darf das Gemeinwohl nicht einseitig Wettbewerbsgedanken untergeordnet werden. Wir GRÜNE wollen, dass die Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand und demokratischer Verantwortung bleibt. Für diese Überzeugung sind wir GRÜNEN in den letzten Jahren erfolgreich eingetreten: So sahen die ersten Vorschläge der EU-Kommission zu den sogenannten „Dienstleistungskonzessionen“ eine Öffnung des Wassermarktes für private Anbieter vor. Gegen diese Pläne formierte sich eine Europäische Bürgerinitiative, der es mit Hilfe vieler engagierter Menschen und nicht zuletzt mit Hilfe der GRÜNEN im Europäischen Parlament gelungen ist, die „Privatisierung des Wassermarktes“ zu verhindern. Im Ergebnis haben sich Kommission, Rat und Europa-Parlament geeinigt, den Wassersektor aus dieser europäischen Regelung herauszunehmen.
Auch andere Versuche einer schleichenden Privatisierung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen haben die GRÜNEN auf europäischer Ebene verhindert, so können z. B. Rettungsdienste weiterhin problemlos ohne europaweite Ausschreibungen von gemeinnützigen Organisationen betrieben werden. Zusätzlich haben sich die GRÜNEN beim Vergaberecht erfolgreich gegen eine Fokussierung auf das „Gebot des niedrigsten Preises“ eingesetzt. Bei Auswahlverfahren können Lebenszykluskosten nun ebenso beachtet werden wie ökologische Kriterien, Fair-Trade-Siegel oder – mit gewissen Einschränkungen – die Produktionsmethoden. Auch geschützte Werkstätten, die sich in besonderem Maße der Eingliederung behinderter und benachteiligter Menschen widmen, dürfen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Damit wurden – auch aufgrund des Einsatzes der GRÜNEN im Europäischen Parlament – Freiräume geschaffen, die die Kommunen in den nächsten Jahren nutzen können.
Dieser Erfolg darf nicht wieder durch die Hintertür durch das Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) zunichte gemacht werden. Auf dem Spiel stehen nichts weniger als soziale und ökologische Standards, für die wir seit Jahren gerungen haben. Die öffentlichen Dienstleistungen, wie insbesondere die Wasserversorgung, müssen ebenso wie der Agrar- und Lebensmittelsektor sowie die Kultur ausgenommen werden. Wir fordern die Aussetzung der Verhandlungen und einen kompletten Neustart, auf Basis eines transparenten Verfahrens und eines neuen Verhandlungsmandates. Wir GRÜNE werden keinem Abkommen zustimmen, das europäische Standards und die kommunalen Dienstleistungen untergräbt.
Klimaschutz beginnt vor Ort – Energiewende von unten
Die Auswirkungen des von Menschen verursachten Klimawandels sind bereits heute spürbar und werden sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten verstärken. Es müssen jetzt konsequent alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Folgen des Klimawandels so weit wie möglich beherrschbar zu machen. Der Kampf gegen den Klimawandel und für den Erhalt der Umwelt beginnt vor Ort.
NRW ist das erste deutsche Bundesland, das ein Klimaschutzgesetz verabschiedet und damit konkrete Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen gesetzt hat. Bundesweit nehmen wir damit eine Vorreiterrolle ein. Bis zum Jahr 2020 wollen wir die CO₂-Emmissionen um 25 Prozent (im Vergleich zum Ausgangsjahr 1990) reduzieren, für das Jahr 2050 liegt unser Ziel bei 80 Prozent. Unter Federführung des GRÜN-geführten Klima- und Umweltministeriums wird in NRW ein Klimaschutzplan mit Maßnahmen erarbeitet, damit diese Ziele auch erreicht werden können. Dabei werden im Rahmen eines breiten und frühzeitigen Beteiligungsverfahren auch Repräsentanten der Städte und Gemeinden einbezogen. Unsere Ziele erreichen wir nur, wenn Klimaschutz auch in den Kommunen eine zentrale Rolle spielt. GRÜNE Politik setzt sich dafür ein, dass auch weiterhin Investitionen in die Energiewende vor Ort getätigt werden können und es dafür verlässliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene gibt.
Das heißt: Bürgerenergiegenossenschaften, die Windparks errichten und betreiben, Solarsparbriefe, Solarkataster, energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude bis hin zum Passivhausstandard, LED-Straßenbeleuchtung, Solarsiedlungen, Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude und nicht zuletzt der Bau von hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenkraftwerken mit Wärmeauskopplung anstatt klimaschädlicher Kohlekraftwerke. Dort wo Kommunen Mitspracherechte in Energieversorgungsunternehmen haben, setzen wir GRÜNE uns vor Ort für einen Kohleausstieg und eine echte Energiewende zu 100% Erneuerbaren ein. Unsere Kommunen in NRW sind europaweite Vorbilder in Sachen Energiewende und damit wichtige Verbündete wenn es darum geht, unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Und sie profitieren mit dieser Politik auch ökonomisch, indem Wertschöpfungspotenziale durch Beschäftigung und Gewinne erzielt werden können. Dafür braucht es starke GRÜNE vor Ort, die diese Entwicklung weiter vorantreiben.
Investitionen in Klimaschutz sind Zukunftsinvestition: Auch Kommunen im Nothaushalt wird es daher ermöglicht, verstärkt auf Maßnahmen in diesem Bereich zu setzten: Wir setzen uns dafür ein, dass jede Stadt und jede Gemeinde in NRW ein Klimaschutzkonzept erarbeitet. Die Ausgangslage ist gut: Auch mit Unterstützung GRÜNER Politik vor Ort haben bereits 121 Kommunen in NRW ein Klimaschutzkonzept.
Vor Ort mobil – für besseren Verkehr
Zu einer Energiewende vor Ort gehört auch eine zukunftsgerichtete Mobilitätspolitik. Dafür brauchen die Kommunen in NRW eine Verkehrsinfrastruktur, die klimagerechte und nutzerfreundliche Mobilität auch ermöglicht. Mit dem „Aktionsplan Nahmobilität“ hat die rot-GRÜNE Landesregierung deshalb die Bereiche Fuß- und Radverkehr gestärkt.
Schon jetzt nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeiten, klimafreundlich unterwegs zu sein. Besonders bei jungen Leuten hat das Auto seine zentrale Rolle eingebüßt. Die Anzahl der unter 30-jährigen, die nicht mehr auf ein Verkehrsmittel festgelegt sind, steigt stetig an. Der leicht gestiegene Fahrradverkehrsanteil, der massive Anstieg des Car-Sharings in den letzten 15 Jahren und die kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen im ÖPNV dokumentieren diese Entwicklung. Auch E-Mobilität erfreut sich eines wachsenden Zuspruchs. Damit dieser Trend sich fortsetzt, brauchen wir mehr Platz und Geld für Fuß- und Radverkehr und für Bus und Bahn. Das gilt nicht nur für urbane Zentren, sondern gerade auch für den ländlichen Raum. Egal ob in der Stadt oder auf dem Land: GRÜNE Politik achtet z.B. darauf, dass Baugebieten einen Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr bekommen.
Allerdings müssen diese Maßnahmen auch bezahlt werden. Für die vom Bund finanzierten Entflechtungsmittel und Regionalisierungsmittel hat die schwarz-rote Bundesregierung keine langfristige Lösung vorgesehen. Im Koalitionsvertrag ist lediglich geregelt, dass sich eine Bund-Länder-Finanzkommission mit der Finanzierungsfrage beschäftigen soll. Auch von den fünf Milliarden, die der Bund für die Verkehrsinfrastruktur in die Hand nehmen will, ist kein Cent für die kommunalen Straßen und Brücken vorgesehen.
Für uns GRÜNE ist Infrastruktur ohne zukunftsfähige Versorgung mit schnellen Internetzugängen für alle Menschen nicht vorstellbar. Digitale Teilhabe für Alle zu schaffen, ist eine generationenübergreifende Aufgabe. Den Ländern kommt hierbei insbesondere die Aufgabe zu, die zahlreichen Aktivitäten noch besser zu koordinieren und zu vernetzen. Die Landesregierung hat sich mit einem Runden Tisch Breitbandausbau zur Vernetzung der beteiligten Akteure auf den Weg gemacht. Dieser erste Schritt muss in eine stärkere strategische Steuerung des Breitbandausbaus in NRW führen, insbesondere bei der Verlegung von Leerrohren bei Infrastrukturarbeiten, um später kostengünstige und schnelle Nachrüstungen vornehmen zu können. Wir wollen bereits heute den Grundstein für einen flächendeckenden Glasfaserausbau legen. Ergänzend wollen wir Kommunen bei der Einrichtung freier WLANs unterstützen, indem wir durch unser Engagement auf Bundesebene Rechtssicherheit für ihre Betreiber herstellen und auf regionaler Ebene den Austausch von Best Practice Beispielen vorantreiben.
Verantwortung übernehmen für grüne und lebendige Städte
Nahmobilität gelingt, wenn die Wege kurz sind. Dafür brauchen wir eine kompakte Siedlungsentwicklung. Infrastrukturfolgekosten und autogerechter Einzelhandel schaden unseren Innenstädten, oft auch den kommunalen Haushalten. Erfolgreiche Kommunen bemühen sich frühzeitig darum Baulücken zu schließen, Brachen zu revitalisieren und Quartiere zu erneuern. Mit der Städtebauförderung, dem Flächenpool NRW, der Allianz für die Fläche und dem Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan unterstützt die rot-GRÜNE Landesregierung die Kommunen hierbei.
Mehr GRÜN in der Stadt schafft Lebensqualität. Grünflächen und grüne Fassaden kühlen die Stadt an heißen Sommertagen, fangen Starkregen auf, filtern Stäube und sind Orte der Erholung. Nicht nur mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt die rot-GRÜNE Landesregierung grüne Flächen in der Stadt. Beispielsweise über die Landschaftsplanung, das Ökologischen Programm Emscher-Lippe oder KlimaPlus werden grüne Lungen gefördert. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie macht innerstädtische Wasserläufe als blaue und grüne Bänder der Artenvielfalt und lebendiges Naturerbe wieder erlebbar. Mit strategischen Grün- und Freiraumplanungen und ökologischen Pflegekonzepten können sie viel für die Lebensqualität und die biologische Vielfalt tun. Urban Gardening zeigt, dass die Menschen hierbei mitwirken wollen.
Die Grüne Stadt ist inklusiv. Wir haben auf Landesebene gegen soziale Spaltung durch steigende Mietpreise gehandelt. Die Förderkonditionen für Sozialwohnungen sind deutlich verbessert. Beim Verkauf von Landesgrundstücken haben wir einen durch eine Quote gesicherten Zugriff für geförderten Wohnraum und für Baugruppen möglich gemacht. Die Mietpreisbremse des Bundes haben wir in Nordrhein-Westfalen rasch umgesetzt. Kommunen können wieder Satzungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Zu unserer Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik für wachsende und schrumpfende Städte gehört auch das Quartier: Integrierte Entwicklungskonzepte, Baukultur, Pflege- und Einzelhandelsangebote im Viertel gehören dazu, um sie sozial- und generationengerecht sowie nachhaltig attraktiv zu machen.
Für die Energiewende brauchen wir mehr Anstrengung bei der energetischen Sanierung. Intensive Beratung und dezentrale Energieversorgung können dabei viel bewirken für eine klimaneutrale Zukunft in den Kommunen – ohne steigende 2. Miete.
Eine vielfältige Gesellschaft braucht Platz, den alle gesellschaftlichen Gruppen nutzen und mitgestalten können. Bei der Nutzung öffentlichen Raumes kommt es allerdings immer wieder zu Konflikten. Oft reagieren die kommunalen Verwaltungen mit einseitigen Verboten (z.B Alkohol- und Skateverboten), die Probleme nicht lösen, sondern lediglich verlagern. Wir wollen stattdessen eine Kultur der gegenseitigen Rücksichtnahme etablieren.
Kommunale Finanzen – Gemeinsame Verantwortung
Betreuungsangebote für Kinder, gute Schulen, Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger durch eine gute Verkehrsinfrastruktur, ein spannendes Kulturangebot, ausreichende Grünflächen und Naherholungsangebote – das sind Eckpfeiler, die die Lebensqualität in Städten und Gemeinden ausmachen. Unser Ziel sind deshalb starke und handlungsfähige Kommunen, die genug Geld für die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung in der Kasse haben.
Doch viele Städte und Gemeinden befinden sich nach wie vor in einer schwierigen finanziellen Situation. In NRW gibt es zwar einige „reiche“ Städte und Gemeinden – gleichzeitig stehen aber leider immer noch viele Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Das statistische Landesamt hat ausgerechnet, dass die kurzfristigen Kassenkredite der Kommunen in NRW zum Ende des Jahres 2012 eine Höhe von rund 23,7 Milliarden Euro (1 329 Euro je Einwohner*in) erreicht hatten. Auch die langfristigeren Investitionskredite der NRW-Kommunen summierten sich Ende 2012 auf 22,7 Milliarden Euro (1 272 Euro je Einwohner*in). Für die Politikerinnen und Politiker vor Ort bedeutet diese finanzielle Lage eine enorme Herausforderung und eine Begrenzung des Gestaltungsspielraums.
In der Regierungszeit von Union und FDP im Bund gab es wenig Unterstützung für die notleidenden Kommunen. Im Gegenteil: Zentrale Gesetzesinitiativen der schwarz-gelben Bundesregierung, wie etwa das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, haben die kommunalen Steuereinnahmen zusätzlich gesenkt. Insgesamt entzogen schwarz-gelbe Steuergesetze den Kommunen deutschlandweit zwischen 2010 und 2013 ca. 5,2 Milliarden Euro. Ganz bewusst hat die damalige Bundesregierung die Notlage der Kommunen heruntergespielt: Der exzessive Anstieg der Kassenkredite in den letzten zehn Jahren wurde mit dem Hinweis, es handele sich um kein flächendeckendes Problem, abgetan.
Auch von der Großen Koalition können die Kommunen kurzfristig eher wenig Hilfe erwarten: Obwohl bereits die alte schwarz-gelbe Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum Stabilitätspakt den Kommunen eine Entlastung von bundesweit rund fünf Mrd. Euro zugesagt hatte, bleibt der Zeitpunkt der Umsetzung durch die neue Regierung weiterhin offen. Unsere Städte und Gemeinden warten angesichts ihrer angespannten Haushaltslage dringend auf ein deutliches und klares Signal aus Berlin. Insbesondere die steigenden Kosten der sozialen Sicherung wie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und die Kosten der Unterkunft für ALG II Empfänger*innen sind durch die Kommunen wenig zu beeinflussen.
Seit der Regierungsübernahme 2010 hat die Sanierung der Kommunalfinanzen für die rot-GRÜNE Landesregierung hohe Priorität. Die Kommunen werden nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen. Zudem haben wir dafür gesorgt, dass die Städte und Gemeinde wieder angemessen an der Grunderwerbssteuer beteiligt werden. Durch diese Maßnahmen erhalten die Kommunen seit 2010 pro Jahr zwischen 300 und 393 Millionen Euro zusätzlich. Darüber hinaus hat das Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) im Jahr 2014mit 9,4 Milliarden Euro die höchste Finanzausgleichsmasse, die es je in NRW gegeben hat.
Des Weiteren hat das Land NRW vier Milliarden Euro eingeplant, die zwischen 2011 und 2020 über den Stärkungspakt Stadtfinanzen an Kommunen in besonders prekärer Lage ausgezahlt werden. Kommunen mit im Landesvergleich überdurchschnittlichem Steueraufkommen leisten ebenfalls einen Beitrag: Insgesamt hat der Stärkungspakt ein Volumen von 5,6 Milliarden Euro – wobei das Land einen deutlich größeren Anteil übernommen hat als ursprünglich geplant.
Damit konnten die Probleme in den notleidenden Kommunen nicht vollständig gelöst werden – aber Rot-GRÜN in NRW hat trotz angespannter Haushaltslage Verantwortung übernommen und den Kommunen dabei geholfen, Gestaltungsspielräume wieder zurückzugewinnen. Diese nachhaltige Finanzpolitik unterstützen unsere GRÜNEN Fraktionen in den Rathäusern und Kreistagen.
Gute Bildung von Anfang an
Gute Bildung und Betreuung von Kindern ist der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir wollen wir beste Bildungsangebote und Chancen für alle Kinder.
Auch in anderen Bereichen hat sich seit 2010 die Ausgangslage für die Kommunen verbessert. Beim Kita-Ausbau haben wir die erste Zielmarke bereits erreicht: Seit August 2013 kann für jedes dritte Kind unter drei Jahren in NRW ein Betreuungsplatz angeboten werden – die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf U3-Betreuung konnte somit erfolgen. Diese Zielmarke konnten wir aber nur schaffen, weil die Kommunen inzwischen auch die Bundesmittel für den Betrieb von Kitas erhalten, die von der schwarz-gelben Landesregierung noch in den Landeshaushalt umgeleitet wurden. Von 2010 bis 2013 sind unter Rot-Grün die Landesausgaben für eine bedarfsgerechte und hochwertige Kindertagesbetreuung um über 50% erhöht worden.
Damit der qualitative Ausbau der Kita-Betreuung – beispielsweise beim Betreuungsschlüssel – nun fortschreiten kann, ist es notwendig, dass weiterhin Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Gefahr, dass allein Kommunen und das Land für die Personalausstattung, Qualität und Qualifikation die Zeche zahlen sollen, ist absehbar, denn der im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehene Betrag von 250 Mio. Euro jährlich bleibt weit hinter dem tatsächlichen Finanzbedarf zurück.
Auch wenn der Rechtsanspruch durch die finanzielle Kraftanstrengung von Land und Kommunen umgesetzt ist, bleibt noch viel zu tun, um allen Kindern eine bestmögliche frühkindliche Bildung zu ermöglichen.
Auf Landesebene werden wir deshalb im Zuge einer erneuten Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) dafür Sorge tragen, dass es endlich eine konkrete und handfeste Definition des Begriffes frühkindliche Bildung gibt, die wir im Anschluss mit Leben füllen wollen. Wir werden es ermöglichen, dass in Kitas zukünftig multiprofessionelle Teams arbeiten und durch überjährige Zuschüsse eine längere Budgetplanung möglich wird – nur so können Kitas auch an neueingestellte Erzieherinnen und Erzieher unbefristete Arbeitsverträge vergeben.
Durch die Begrenzung der Schließzeit der Kitas auf 30 Tage im Jahr, eine Übergangsregelung für den Zeitraum zwischen Kita und Grundschule und die Einführung der Übermittagsbetreuung als Regelfall sorgen wir zudem dafür, dass Kindertagesstätten zukünftig einen noch größeren Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten.
Einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit leisten wir aber auch dadurch, dass wir durch einen Zuschlag für Kindertagesstätten mit besonders vielen Kindern mit Eltern im SGBII-Bezug dafür Sorge tragen, Ungerechtigkeiten direkt vor Ort zu bekämpfen.
Gute Schule ist Standortfaktor für Familien und Unternehmen, sie gehört zu lebendigen Gemeinden und Stadtvierteln dazu. Mit dem von uns GRÜNEN vorangebrachten Schulkonsens haben wir unseren Kommunen die Möglichkeit gegeben, leistungsstarke Schulen vor Ort zu erhalten und damit die ihre Attraktivität zu sichern.
Mit unserem Grundschulkonzept behält der Satz „kurze Beine, kurze Wege“ seinen Sinn. Mit den neuen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens können sich jetzt alle Kommunen für eine Schulform zu entscheiden, die den Bildungsweg unserer Kinder und Jugendlichen länger offen lässt. Der Erfolg gibt uns Recht: Bisher sind im ganzen Land 155 Schulen des längeren gemeinsamen Lernens gegründet worden, darunter 84 Sekundarschulen und 58 Gesamtschulen. Wir GRÜNE wollen diese Schulentwicklung weiter intensiv begleiten.
Mitbestimmung – Mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel
Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und beginnt vor Ort. Wir wollen Beteiligung und Mitbestimmung verbessern und erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Stadt aktiv mitgestalten können.
Mit einem ersten Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung hat die Rot-GRÜNE Landesregierung deshalb für eine Verbesserung der Möglichkeiten direkter Demokratie in den Kommunen gesorgt. Ein zentrales Element der Gesetzesänderung war die Absenkung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden auf 15 Prozent (bei Kommunen über 50.000 Einwohnern) und auf zehn Prozent (bei Städten und Kreisen mit mehr als 100.000 Einwohnern).
GRÜNE Politik vor Ort steht für Beteiligung und Mitbestimmung. Zentrale Elemente des GRÜNEN Politikverständnisses sind der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Einsatz für transparentes Verwaltungshandeln. Zudem sprechen wir uns für die Organisation von Kinder- und Jugendparlamenten aus und unterstützen die Wahlen von Integrationsräten. Grundsätzlich wollen wir jedoch das aktive kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt in der jeweiligen Kommune haben. Wir setzen auf die Mitwirkung von Anfang an bei kommunalen Projekten – denn wo kann man ausgewiesenere Planerinnen und Planer finden, als bei den Menschen, die in der Gemeinde leben?
Wir wollen dass der digitale Wandel auch Antrieb für mehr Transparenz und Mitbestimmung ist. Die Digitalisierung ermöglicht besonders auf kommunaler Ebene neue Formen des demokratischen Zusammenlebens. Wir GRÜNE stehen für eine flächendeckende Implementierung von Open Data, also der Bereitstellung aller Daten und Informationen der Verwaltung (wie z.B. Verträge, Sitzungsprotokolle etc.) in maschinenlesbaren Formaten zur freien Weiternutzung, gerade auch auf kommunaler Ebene. Wir stehen für den Paradigmenwechsel von der Holschuld der Bürger*innen zur Bringschuld der Verwaltung. Verwaltungen sollen nicht mehr fragen, warum Daten und Informationen veröffentlicht werden sollen, sondern begründen müssen, warum sie der Öffentlichkeit Daten nicht zur Verfügung stellen. Wir wollen die Kommunen in NRW bei der Entwicklung von Open Government Strategien unterstützen und den Ausbau der digitalen Serviceangebote beschleunigen.“
Vielfalt leben
In unsere Kommunen leben Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Herkunft und sexueller Identität mit vielfältigen Interessen und Bedürfnissen zusammen. Wir möchten, dass unsere Städte und Gemeinden ein lebenswerter Raum für alle Menschen sind. Die Vielfalt ist dabei zugleich Herausforderung und Stärke unserer Kommunen.
In den letzten Jahrzehnten hat sich NRW angesichts des demographischen Wandels verändert. Betrachtet man die reinen Einwohnerzahlen, so lassen sich sowohl Wachstums- als auch Schrumpfungsprozesse erkennen. Während es im Westmünsterland und weiten Teilen des Rheinlandes zum Teil zu einem deutlichen Bevölkerungswachstum gekommen ist, schrumpfen gleichzeitig das Ruhrgebiet, das Bergische Land und auch Südwestfalen. Dabei sind die Wanderungsprozesse keinesfalls gleichmäßig: Manche Regionen, Städte oder auch städtische Quartiere verlieren besonders jüngere und qualifizierte Personen. Daraus resultiert eine Beschleunigung des gesellschaftlichen Alterungsprozesses und vielerorts auch Fachkräftemangel, z.B. in der Pflege und Gesundheitsversorgung, der grundlegende strukturelle Veränderungen notwendig macht.
Auch durch den Zuzug von Menschen aus europäischen und nichteuropäischen Ländern erwachsen neue Herausforderungen. Während Politiker von CSU, FDP oder AFD populistisch vor „Armutsmigration“ warnen und über die Ausweisung „nicht-integrationswilliger“ EU-Ausländer*innen schwadronieren, wollen wir da, wo es Probleme gibt, mit Integrationsangeboten jedem Zuwanderer und jeder Zuwanderin eine Chance geben. Nordrhein-Westfalen ist ein traditionelles Einwanderungsland und hat davon profitiert: Mehr als ein Viertel der Menschen hier hat einen Migrationshintergrund. Vor Ort wollen wir die Integrationskonzepte (weiter-)entwickeln. Dazu gehören für uns Menschen mit und ohne festen Aufenthaltsstatus. Das beinhaltet sowohl die Öffnung von Integrationskursen als auch die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen und die Abkehr vom Sachleistungsprinzips für Flüchtlinge. Im Jahr 2014 finden zum ersten Mal die Wahlen der Integrationsräte zeitgleich mit den Kommunalwahlen statt, damit sorgen wir ganz konkret für mehr Augenhöhe bei der Mitbestimmung.
Gerade dort, wo die Bevölkerung schrumpft und älter wird, muss die Politik vor Ort Konzepte entwickeln, um den Lebensraum für junge Leute wieder attraktiv zu gestalten und um für die Älteren eine Versorgung im Quartier zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um ortsnahe Arbeitsplätze. Im ländlichen Raum kann z.B. die Frage, wie oft am Tag der Bus fährt, welches Schulangebot vor Ort vorgehalten wird, ob eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung gewährleistet ist oder ob es Einkaufsmöglichkeiten im Ort gibt, eine entscheidende Bedeutung für die Attraktivität eines Wohnortes haben. Wir haben begriffen, das Wohnkonzepte, die im Stadtteil professionelle Hilfe, Nachbarschaftsarbeit und soziale Netze verbinden, der beste Weg sind, uns auf eine alternde Gesellschaft einzustellen. Unser Ziel ist es, den Menschen auch im Alter ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen und die dafür notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Durch Quartierskonzepte, die Förderung sozialen Wohnungsbaus, neue Mobilitätsstrategien und vielen anderen Maßnahmen streben wir pragmatische Lösungen an, um mit den vielfältigen Aspekten der gesellschaftlichen Veränderungen umzugehen.
Leider müssen wir erleben, dass sich die Verhältnisse nicht immer zum Besseren entwickeln und erkämpfte gesellschaftliche Freiheiten immer wieder verteidigt werden müssen. Deshalb setzten wir uns für queere Projekten in den Kommunen ein und verhindern, dass entsprechende Mittel gekürzt oder gestrichen werden. Respekt, Gleichberechtigung und Emanzipation müssen auf allen Ebenen erstritten und verteidigt werden.
Dies gilt auch für die Situation der Frauen in unserer Gesellschaft. In zu vielen Kommunen gibt es zu wenig Mittel für die Strukturen zur Frauenförderung und zu wenig Interesse in den Räten für das Thema Gleichberechtigung. Wir wollen dieses wichtige Thema deshalb noch stärker als Querschnittsaufgabe verankern und in den Fokus rücken. In den kommunalen Unternehmen muss der erschreckend geringe Frauenanteil in den Führungsebenen deutlich steigen. Deshalb wollen wir das Landesgleichstellungsgesetz durchsetzungsstärker gestalten.
Inklusion ist ein Menschenrecht und steht für eine Gesellschaft, die Teilhabe für alle garantiert und Barrieren und Diskriminierungen abbaut. Unter mangelnder Inklusion leiden heute vor allem Menschen mit Behinderungen, denen in vielen Lebensbereichen ein selbstbestimmtes Leben nicht ermöglicht wird. In NRW leben rund 2,6 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Mit dem Inklusionsplan “NRW inklusiv” haben wir über 100 Einzelmaßnahmen aufgelistet, die zur Umsetzung anstehen.
In den Städten und Gemeinden übernehmen wir Grüne seit langem Verantwortung für die Umsetzung der UN-Konvention als völkerrechtliche Verpflichtung, um mehr Freiheit für jene zu ermöglichen, die die Unterstützung der Gemeinschaft brauchen. Besonders in den Bereichen Bildung, Wohnen, berufliche Teilhabe und Eingliederungshilfe gibt es noch viel zu tun. Hierbei geht es um einen Paradigmenwechsel, durch den alte Strukturen durch neue, inklusive Formen ersetzt werden sollen. Um einen erfolgreichen Ausbau ambulanter Wohnformen durch GRÜNE Politik in den Kommunen und Landschaftsverbänden fortzusetzen und das selbstständige Wohnen und Leben zu ermöglichen, muss der Kostenvorbehalt im Sozialhilferecht gestrichen werden. All dies soll in einem eigenständigen Bundes-Teilhabegesetz verankert werden, für das sich GRÜNE auf Landes- und Bundesebene einsetzen.
Im Bereich Bildung ist der frühkindliche Bereich mit seinen Angeboten relativ weit entwickelt, deckt aber den vorhandenen Bedarf noch nicht ab. Das gemeinsame Lernen, dass in vielen Teilen unseres Landes seit über 30 Jahren gelebt wird, soll Schritt für Schritt wachsen. Wir sind überzeugt, dass inklusive Schulen gut für alle Kinder sind und haben den Rechtsanspruch auf Inklusion in der Regelschule verankert, um Schulträgern und vor allem den Eltern Rechtsklarheit zu geben. Jetzt geht es darum, eine gute Qualität in den inklusiven Schulen zu gewährleisten und den Rechtsanspruch zum Erfolg zu führen.
Diesen Beschluss haben wir heute auf unserer Landesdelegiertenkonferenz anlässliche der Europa- und Kommunalwahlen mitbeschlossen.