Der Rechnungsprüfungsausschuss fordert den Bürgermeister auf den Jahresabschluss 2021 dem Rat zuzuleiten. Der Jahresabschluss für 2021 hätte dem Rat spätestens am 1.April 2022 zur Feststellung vorliegen müssen. Der Jahresabschluss 2021 liegt aber bisher nicht vor. Gründe hierfür wurden dem Rat durch den Bürgermeister bisher nicht mitgeteilt. Der Umstand, dass der Jahresabschluss 2020 noch nicht festgestellt ist, hindert nicht die Vorlage des nachfolgenden Jahresabschlusses, da das vorläufige noch nicht festgestellte Ergebnis ohne weiteres dem folgenden Jahresabschluss vorangestellt werden kann, auch wenn es noch nicht abschließend geprüft ist. Die Korrektur des vorgelegten Jahresabschlusses ist eher die Ausnahme als die Regel.
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