Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Rat der Stadt Nideggen möge
beschließen:
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen mit dem Aktenzeichen 64/17-1 im Hauptsacheverfahren nicht weiter zu verfolgen und die Klage zurückzunehmen.
Gründe:
Eine entsprechende Anfrage des Gerichtes liegt der Verwaltung vor. Über diese Anfrage ist im Rat abzustimmen. Den Versuch der Verwaltung, über eine Anfrage an die Fraktionen eine öffentliche Auseinandersetzung zu umgehen, weist die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zurück. Die Öffentlichkeit hat das Recht, sich über den Stand des Verfahrens, die Kosten und den Diskussionstand der im Rat vertreten Fraktion innerhalb einer öffentlicher Sitzung zu informieren.
Der neu gewählte Rat muss über diese Frage abstimmen.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben die Klage immer abgelehnt. Durch die bisher ergangenen
Urteile und die vorsichtige Einschätzung des eigenen Rechtsanwaltes zeichnet sich ab, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. Unklar ist auch, was die Stadt Nideggen mit der Klage zu erreichen versucht. Die Klage scheint sich auf die Abwehr denkmalschützender und optische Einschränkungen zu konzentrieren. Der der Stadt hierbei kaum zu beziffernde Schaden scheint in keinem Verhältnis zu den immensen Prozesskosten zu stehen.
Soweit man diese optischen Einschränkungen ins Feld führt, muss man aus Sicht der Fraktion auch die optischen Einschränkungen, die durch die extremen durch den Klimawandel hervorgerufenen Waldschäden auf der anderen Seite derzeit entstehen, ebenso berücksichtigen. Gleiches gilt für die im Rheinland und auch in Nideggen
landschaftsprägenden Dampf- und Abgaswolken der Braunkohlekraftwerke.
Die durch die Klage bisher gezeigte Haltung der Stadt Nideggen stellt sich gegen eine breite Mehrheit der Bevölkerung, die Maßnahmen gegen den Klimawandel unterstützt und
regenerative Energien befürwortet.
Es steht daher zu befürchten, dass insbesondere Touristen mit einer natur- und
umweltverbundenen Einstellung Kommunen mit einem besseren Umweltimage in Zukunft
den Vorzug gegenüber Kommunen mit einer rückwärtsgewandten Verhinderungshaltung
geben werden. Die Ablehnung der Windräder ist daher aus unserer Sicht geeignet den
„Nationalparkbonus“ für Nideggen gegenüber einer umweltbewusst eingestellten Zielgruppe leichtfertig zu verspielen.
Wir bitten zur Sitzung folgende Fragen, die wir für zielführend für eine Entscheidung halten, ausführlich und schriftlich zu beantworten:
- Welche Kosten sind bisher im Verwaltungsgerichtsverfahren 64/17-1 entstanden?
- Liegt eine Abschätzung vor, welche weiteren Gutachten erforderlich werden?
- Welche Gutachter werden im weiteren Verfahren benötigt?
- Welche weiteren Gutachtenkosten werden entstehen.
- In welche Höhe ist bisher der vom Gericht festgesetzte Streitwert mit welcher zugehöriger Begründung festgesetzt worden?
- Wie hoch sind durch den Anwalt prognostizierte Kosten für das weitere Verfahren im
Falle des Unterliegens (Prozesskostenrisiko)? - Wieviele Klagen gegen Windkraftanlagen bundesweit, die im Eilverfahren abgelehnt
wurden und denen bei Weiterführung der Klage im Hauptsacheverfahren so erfolgreich
stattgegeben wurde, die zugleich einen Rückbau der Windkraftanlagen nach sich gezogen
haben, sind der Verwaltung bekannt? - Welche Mittel sind für das Verfahren im Haushalt 2021 eingeplant bitte mit Nennung der jeweiligen Haushalts- und Kontenstellen?
- Wie hoch waren die bisherigen Rückstellungen? Inwieweit haben sich diese
Kostenprognosen tatsächlich eingestellt. - Im Bericht des Magazins „Der Spiegel“ vom 10.02.2021 wird ausgeführt, dass der von der Stadt Nideggen beauftrage Rechtsbeistand kostengünstig die Klagen gegen
Windkraftanlagen führt. Wir bitten um Angabe in wievielen Verfahren insgesamt hat Herr
RA Brauns die Stadt Nideggen erfolgreich vertreten und Windkraftanlagen verhindert? - Bitte erläutern Sie die Möglichkeiten einen Bürgerentscheid über die Fortführung des Prozesses herbeizuführen und welche Gründe aus Sicht des Bürgermeisters gegen einen Bürgerentscheid in der Sache sprechen?
Beschluss
aus der 5. Sitzung des Rates der Stadt Nideggen
am Dienstag, den 20.04.2021, 19:03 Uhr
Zu diesem TOP beantragt Frau Gudrun Zentis für die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen eine
namentliche Abstimmung. Diese wird einstimmig beschlossen. Das Abstimmungsergebnis der
namentlichen Abstimmung ist als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Nideggen beschließt, die Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen mit dem
Aktenzeichen 64/17-1 im Hauptsacheverfahren nicht weiter zu verfolgen und die Klage
zurückzunehmen.
Beschluss: Mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Am 18.01.2022 beschließt die 6. Kammer des VERWALTUNGSGERICHTS AACHEN:
Die Windkraft in Kreuzau stellt keine Verletzung der Rechte der Nachbargemeinde Nideggen dar.
Der Bürgermeister stellt in der Ratsitzung am 15.02.2022 den Antrag, die Klage weiter zu betreiben.
Dies wird vom Rat mehrheitlich abgelehnt und erspart der Stadt Kosten von bis zu 13.500 €.