Der Waldzustandsbericht 2020 des Ministeriums für Umwelt- Natur- und Verbraucherschutz zeigt deutlich nicht nur zu den Jahren davor, sondern auch im langfristigen Vergleich, dass der Zustand des Waldes sich besorgniserregend verschlechtert hat.
Durch Luftschadstoffe wie Stickoxid und Schwefeldioxid nehmen die Schädigungen der Waldbestände immer mehr zu. Extremwetterereignisse, die auch bei uns den Klimawandel verdeutlichen, sowie Schädlinge wie der Borkenkäfer, tun ihr Übriges. Lichte Baumkronen zeigen den Gesundheitszustand von Bäumen an.
Laut Waldzustandsbericht ist der Anteil der deutlich verlichteten Bäume seit dem letzten Jahr um 2 Prozent gestiegen und liegt bei 44 Prozent, dem schlechtesten Wert seit Einführung der Erhebung im Jahr 1984.
Gemäß § 11 des Bundeswaldgesetzes besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur Wiederaufforstung. Danach sind Kahlflächen wie auch verlichtete Waldbestände innerhalb von zwei Jahren wieder aufzuforsten, wenn keine Umwandlung in eine andere Nutzungsart genehmigt wurde oder aus anderen Gründen zulässig ist.
Die Sorge um den Zustand des Waldes in Nideggen veranlasst uns zu folgenden Fragen, die wir bitten bis zur Sitzung schriftlich zu beantworten:
- Wieviel Fläche der Stadt Nideggen ist Waldfläche?
- Wie teilt sich diese Waldfläche auf zwischen Privateigentum, städtischen Eigentum und Nationalpark?
- Wieviel Fläche im städtischen Eigentum und im Privateigentum sind geschädigt?
- Wie hoch ist der Anteil an Kahlflächen aufgrund der schädlichen Umwelteinflüsse?
- Welche Verluste sind künftig zu erwarten aufgrund der Beobachtungen lichter Kronen?
- Sind die Angaben der zunehmenden Schädigungen im Waldzustandsberichtes des Landes entsprechend in Nideggen zu beobachten.
- Wie werden die Vorgaben des § 11 Bundeswaldgesetz in Nideggen umgesetzt?
- Sind in den letzten 10 Jahren Umwandlungen von Waldflächen in eine andere Nutzungsart erfolgt?
- Wie hoch ist bisher der geschätzte Wertverlust des städtischen Waldes durch den Klimawandel?
Antrag:
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wird jährlich ein Bericht vorgelegt über die Veränderungen des Ausmaßes der Schädigungen des städtischen Waldes. Dem Bericht soll auch die Veränderungen der Kahlflächen und der Wiederaufforstung entnommen werden können.
Ein ausführliche Begründung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses.
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