Gleichstellungsbeauftragte und Bezahlung des Bürgermeisters

Die Grüne Stadtratsfraktion erinnert an ihren Haushaltsantrag, der die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten und die Umsetzung weiterer Konsequenzen aus dem Überschreiten der 10.000 Einwohner*innengrenze fordert:

Die Stadt Nideggen zeigt einen stetigen Einwohnerzuwachs. Waren die amtlichen Einwohnerzahlen nach Zensus auf unter 10.000 festgestellt worden, so ist bei anhaltendem Trend, davon auszugehen, dass wenn nicht schon in 2019 aber in 2020 die Einwohnerzahl die 10.000 Grenze überschreitet. Damit ist Nideggen verpflichtet eine Gleichstellungsbeauftragte zu benennen.
1. Wir beantragen im Haushalt 2020 ab dem Frühjahr entsprechende Kosten im Haushalt zu veranschlagen.
2. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit möge der Bürgermeister mit der angrenzenden Gemeinde Kreuzau, die ebenfalls über 10.000 Einwohner*innen aufweist, Gespräche führen, ob im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit eine 1,0 Stelle eingerichtet werden kann, um sicher zu stellen, dass die Gleichstellungsbeauftrage nicht mit anderen Aufgaben belastet wird und die Synergieeffekte für beide Kommunen daraus beispielhaft sind.

Seinerzeit war der Antrag erfolglos. Die Verwaltung führte glaubhaft aus, dass trotz der ständig steigenden Einwohner:innenzahlen, die das Einwohnermeldeamt veröffentlichte, dass die Zahlen des statistischen Landesamtes noch unter 10.000 Einwohner*innen war. Zum 31.12.2019 hat das Statistische Landesamt für Nideggen eine Einwohner:innenzahl von 10.001 veröffentlicht.
Zum 30.06.2020 hat das statistische Landesamt für Nideggen eine Einwohner:innenzahl von 10.132 festgestellt.

Der Mitteilungsvorlage 60/2019 vom 28.08.2019 ist folgende Ausführung zu entnehmen:
Für die Anwendung der Einwohnerzahl ist § 96 Verwaltungsverfahrensgesetz einschlägig. Dieser lautet wie folgt: Wenn nach Gesetzen und Verordnungen eine Einwohnerzahl maßgebend ist, so bemisst sich diese nach den bei der Volkszählung festgestellten Ergebnissen. Der Bevölkerungsstand basiert also auf der Volkszählung sowie dem Zensus und wird vom Landesbetrieb u.a. anhand von elektronischen Mitteilungen der Meldebehörden fortgeschrieben und halbjährlich veröffentlicht. Mögliche Ungenauigkeiten hat der Landesbetrieb auf seiner Homepage erläutert und sind dem beigefügten Ausdruck (Anlage 2) zu entnehmen.
Neben der Statistik über den Bevölkerungsstand gibt es bei den Kommunen die Einwohnerstatistik, die ausschließlich auf dem Melderegister beruht. Zwischen beiden Statistiken gibt es seit Jahrzehnten Abweichungen, die auch aus dem Umstand resultieren, dass bei der Durchführung der Volkszählung kein Abgleich mit den Melderegistern erfolgte.
Somit haben für eine rechtliche Konsequenz gem. § 96 Verwaltungsverfahrensgesetz die Zahlen von IT-NRW Bedeutung. Die Zahlen zum 30.06.2019 stehen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zu Verfügung.
Rechtliche Konsequenzen:
– Gem. § 5 GO NRW –Gleichstellung von Frau und Mann- sind nach Absatz 2 in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie in kreisfreien Städten hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
– Das Amt des Bürgermeisters ist nach Einwohnerzahlen einzugruppieren. Dies geht aus § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts hervor. Bei einer Einwohnerzahl ab 10.001 erfolgt die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B3.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Seit wann sind der Stadtverwaltung Nideggen die amtlichen Zahlen zum 31.12.2019 und 30.06.2020 bekannt.
2. Die Verwaltung lege bitte ihr Handeln bezüglich der Einführung einer Gleichstellungsbeauftragten für Nideggen seit Bekanntwerden des Überschreitens der 10.000 Einwohner:innengrenze ausführlich schriftlich dar.
3. Sollte die Verwaltung bereits eine Gleichstellungsbeauftragte eingestellt haben und sich diese bereits im Dienst befinden, bitten wir, dass sie sich dem Rat vorstellt und über ihre Arbeit in Nideggen berichtet.
4. Mit der Überschreitung der Einwohner:innenzahl von 10.000 ist auch eine höhere Besoldungsstufe für den/die Bürgermeister:in verbunden. Wann hat oder wird die Verwaltung diese gesetzliche Vorschrift erfüllen?

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